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Rechtliches · Ergänzung für den Ankauf

AGB-Ergänzung
für den Ankauf.

Wichtig: Dies sind nicht unsere vollständigen AGB, sondern die themenspezifische Ergänzung für den Ankauf. Es gelten zuerst die allgemeinen AGB von Hawaii Cards, und ergänzend dazu die nachfolgenden Bedingungen für den Ankauf von Karten, Sealed-Produkten, Sammlungen & Gunpla.

Stand: 04.06.202637 ParagraphenGilt nur für den Ankauf

Inhalt

§1Geltungsbereich§2Ablauf des Ankaufs§3Anfrage & Angaben§4Fotos & Bewertung§5Sortierung & Aufbereitung§6Preisbildung§7Vorläufigkeit§8Gültigkeit des Angebots§9Annahme§10Anzahlung§11Auszahlung an Verkäufer§12Versandfrist§13Sendungsnummer§14Verpackung§15Versandkosten§16Verspäteter Versand§17Gefahrtragung§18Eingang & Prüfung§19Abweichungen§20Angepasstes Angebot§21Auszahlung n. Prüfung§22Auszahlungsarten§23Rücksendung§24Rückzahlung Anzahlung§25Eigentum & Herkunft§26Fälschung & Betrug§27Identitätsprüfung§28Minderjährige§29Teilmengen§30Eigentumsübergang§31Kein Anspruch auf Ankauf§32Haftung Verkäufer§33Haftung Hawaii Cards§34Widerruf & Abstandnahme§35Datenschutz§36Kommunikation§37Schlussbestimmungen

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Sammelkarten, Trading-Card-Produkten, Sealed-Produkten und Sammlungen. Sie ergänzen die Ankaufseite sowie unsere allgemeinen AGB und gelten für jede Ankauf-Anfrage.

So sind unsere Bedingungen aufgebaut. Es gilt ein gemeinsames Regelwerk aus den allgemeinen AGB plus themenspezifischen Ergänzungen:
1.Allgemeine AGB von Hawaii Cards — gelten immer und vorrangig
2. Ergänzung für den Ankauf — dieses Dokument
3. Ergänzung für den Wunsch-Service — [in Vorbereitung]
Bei Widersprüchen gehen die speziellen Ankauf-Regelungen den allgemeinen AGB für den Bereich Ankauf vor (siehe § 1 Abs. 5).

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese ergänzenden Ankaufbedingungen gelten für sämtliche Ankäufe von Sammelkarten, Trading-Card-Produkten, versiegelten Produkten, Zubehör, Sammlungen, Konvoluten, Gunpla-Artikeln und vergleichbaren Produkten, die ein Verkäufer Hawaii Cards zum Verkauf anbietet.

(2) Hawaii Cards tritt bei diesen Geschäften ausschließlich als Käufer auf. Der Verkäufer ist Anbieter der Ware.

(3) Vertragspartner ist:

Hawaii Cards by BlackEye512 Marcel Duddeck
Harpener Str. 43 · 46045 Oberhausen · Deutschland
E-Mail: info@hawaiicards.de · WhatsApp: +49 151 61075991

(4) Sofern Hawaii Cards die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird in Angeboten, Gutschriften und Auszahlungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(5) Diese Ankaufbedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hawaii Cards. Soweit diese Ankaufbedingungen besondere Regelungen für den Ankauf enthalten, gehen sie für diesen Bereich den allgemeinen AGB vor.

(6) Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hawaii Cards stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(7) Individuelle Vereinbarungen zwischen Hawaii Cards und dem Verkäufer haben Vorrang vor diesen Ankaufbedingungen.

§ 2Ablauf des Ankaufs

(1) Der Ankauf erfolgt grundsätzlich online. Hawaii Cards unterhält für den Ankauf kein Ladengeschäft. Die Ware wird nach Angebotsannahme per Versand an Hawaii Cards eingesendet, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Ankauf gliedert sich regelmäßig in folgende Schritte:

  1. Anfrage: Der Verkäufer übermittelt über das Online-Formular oder einen von Hawaii Cards vorgesehenen Kommunikationsweg Angaben zur Ware, insbesondere Art, Menge, Zustand, Sprache, Set, Edition und Fotos.
  2. Vorläufige Bewertung: Hawaii Cards prüft die übermittelten Angaben und erstellt auf dieser Grundlage ein vorläufiges Ankaufangebot.
  3. Entscheidung des Verkäufers: Der Verkäufer kann das vorläufige Ankaufangebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder ablehnen.
  4. Versand der Ware: Nach Annahme des vorläufigen Angebots sendet der Verkäufer die Ware an Hawaii Cards.
  5. Prüfung: Nach Eingang prüft Hawaii Cards die Ware auf Echtheit, Vollständigkeit, Zustand und Übereinstimmung mit den Angaben des Verkäufers.
  6. Finales Angebot und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt Hawaii Cards den finalen Ankaufpreis. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe dieser Ankaufbedingungen.

(3) Ein Anspruch des Verkäufers auf Abgabe eines Angebots, auf Ankauf bestimmter Ware oder auf Ankauf zu einem bestimmten Preis besteht nicht.

§ 3Anfrage und Angaben des Verkäufers

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Angaben zur angebotenen Ware vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Dies gilt insbesondere für:

  • Kartenname oder Produktname
  • Franchise / TCG, zum Beispiel Pokémon, One Piece, Gundam oder andere
  • Set, Edition, Sprache, Version und Nummer
  • Zustand der Karte oder des Produkts
  • Stückzahl
  • Echtheit
  • Vollständigkeit
  • Beschädigungen, Knicke, Kratzer, Druckstellen, Feuchtigkeitsschäden, Verfärbungen oder sonstige Mängel
  • Veränderungen, Reparaturen, Reinigungen, Reseals oder sonstige wertrelevante Umstände
  • versiegelte oder geöffnete Verpackung
  • Herkunft der Ware, soweit diese für den Ankauf relevant ist

(3) Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben können dazu führen, dass Hawaii Cards ein Angebot anpasst, den Ankauf ablehnt, bereits geleistete Zahlungen zurückfordert oder weitere gesetzliche Rechte geltend macht.

§ 4Fotos und Bewertung auf Grundlage der Verkäuferangaben

(1) Die vom Verkäufer übermittelten Fotos müssen den tatsächlichen Zustand der Ware vollständig und unverfälscht wiedergeben.

(2) Bei Einzelkarten sind auf Anforderung Vorder- und Rückseite vollständig und gut erkennbar zu fotografieren.

(3) Bei versiegelten Produkten sind insbesondere alle relevanten Seiten, Siegel, Folien, Ecken, Beschädigungen und sonstige Auffälligkeiten zu zeigen.

(4) Fotos, Videos, Screenshots und Beschreibungen dienen ausschließlich der vorläufigen Bewertung. Eine endgültige Bewertung erfolgt erst nach physischer Prüfung der Ware durch Hawaii Cards.

(5) Werden Mängel, Beschädigungen, Sprachabweichungen, falsche Editionen, geöffnete Versiegelungen, Reprints, Proxys oder sonstige wertrelevante Umstände auf den übermittelten Fotos nicht erkennbar oder nicht angegeben, ist Hawaii Cards berechtigt, das Angebot nach Wareneingang anzupassen oder den Ankauf abzulehnen.

§ 5Beschaffenheit, Sortierung und Aufbereitung der Ware

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware vor Einsendung sorgfältig und nachvollziehbar vorzubereiten.

(2) Karten sind, soweit zumutbar und von Hawaii Cards verlangt, nach Sprache und Set getrennt zu sortieren. Beispiel: Karten aus OP-05 in japanischer Sprache und Karten aus OP-05 in englischer Sprache sind getrennt voneinander einzureichen.

(3) Die Sortierung ist insbesondere bei Bulk, größeren Mengen, Sammlungen und Konvoluten Voraussetzung für eine zügige und zutreffende Bewertung.

(4) Unsortierte, vermischte oder nicht nachvollziehbar zusammengestellte Konvolute können von Hawaii Cards abgelehnt, unbewertet zurückgesendet oder nach vorheriger Rücksprache gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung sortiert und bewertet werden.

(5) Standardmäßig werden deutsch- und englischsprachige Karten angekauft. Andere Sprachen werden nur nach vorheriger Absprache angekauft.

(6) Auch kleinere Mengen können angeboten werden. Hawaii Cards ist jedoch nicht verpflichtet, jede einzelne Karte, jedes Produkt oder jedes Los anzukaufen.

(7) Nicht angekaufte Ware oder nicht angekaufte Teilmengen werden transparent ausgewiesen und nach Maßgabe dieser Ankaufbedingungen zurückgesendet.

§ 6Preisbildung und Bewertung

(1) Die Ermittlung des Ankaufspreises erfolgt auf Grundlage einer internen Bewertung durch Hawaii Cards.

(2) Dabei können insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • aktueller Marktwert
  • Zustand der Ware
  • Echtheit
  • Sprache
  • Set, Edition, Seltenheit und Version
  • Nachfrage und Wiederverkäuflichkeit
  • Franchise / TCG
  • Stückzahl
  • Verfügbarkeit am Markt
  • Verkaufsrisiko
  • Bearbeitungs-, Prüf- und Sortieraufwand

(3) Die Bewertung kann insbesondere auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Festpreise pro Karte: Für Massenware, Bulk und Karten regulärer Raritäten können feste Stückpreise nach der jeweils gültigen und auf der Ankaufseite veröffentlichten Preisliste gelten. Diese Festpreise gelten ausschließlich für Karten im jeweils angegebenen Zustand, regelmäßig nur für Karten im Zustand Near Mint, sofern auf der Ankaufseite nichts anderes angegeben ist.
  2. Individuelles Angebot: Für Wertkarten, Alt Arts, Chase-Karten, Secret Rares, Leader-Karten, gegradete Karten, versiegelte Produkte, Sammlungen, Konvolute und besondere Artikel erfolgt eine individuelle Bewertung nach aktuellem Marktwert.

(4) Als Referenz können insbesondere öffentlich zugängliche Marktpreise, Verkaufsdaten und Plattformpreise herangezogen werden, zum Beispiel Cardmarket, eBay oder bei Gundam-Produkten auch Cardtrader. Hawaii Cards ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Plattformpreis, Einzelverkaufspreis oder Höchstpreis zu übernehmen.

(5) Gespielte, beschädigte, verschmutzte, verformte, fehlerhaft beschriebene oder vom angegebenen Zustand abweichende Karten können abweichend von einer Festpreisliste niedriger bewertet, als Bulk bewertet oder vom Ankauf ausgeschlossen werden.

(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ankaufspreis, eine bestimmte Berechnungsformel, einen bestimmten Prozentsatz vom Marktwert oder eine bestimmte Bewertungsmethode besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

§ 7Vorläufigkeit von Ankaufangeboten

(1) Ankaufangebote, die Hawaii Cards auf Grundlage von Fotos, Beschreibungen, Formularangaben, Nachrichten, Preisvorstellungen oder sonstigen Angaben des Verkäufers erstellt, sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung der eingesendeten Ware.

(2) Ein solches Angebot stellt keine endgültige Bestätigung dar, dass die Ware echt, vollständig, mängelfrei oder dem angegebenen Zustand entsprechend ist.

(3) Der endgültige Ankauf zu dem angebotenen Preis setzt voraus, dass die Ware vollständig, echt und in dem beschriebenen Zustand bei Hawaii Cards eingeht und die Prüfung durch Hawaii Cards keine relevanten Abweichungen ergibt.

§ 8Gültigkeit des Angebots

(1) Ein von Hawaii Cards erstelltes vorläufiges Ankaufangebot ist für 24 Stunden ab Zugang beim Verkäufer gültig, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Frist angegeben ist.

(2) Nimmt der Verkäufer das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, erlischt das Angebot automatisch.

(3) Hawaii Cards ist nach Ablauf der Frist nicht mehr an das Angebot gebunden und kann eine Neubewertung vornehmen. Dies gilt insbesondere bei zwischenzeitlichen Marktwertänderungen.

§ 9Annahme des Angebots durch den Verkäufer

(1) Der Verkäufer kann das vorläufige Ankaufangebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen.

(2) Mit Annahme bestätigt der Verkäufer, dass seine Angaben zur Ware vollständig und richtig sind und dass er zur Veräußerung der Ware berechtigt ist.

(3) Die Annahme des vorläufigen Angebots verpflichtet den Verkäufer zur fristgerechten Einsendung der angebotenen Ware.

(4) Der endgültige Ankaufvertrag über den finalen Ankaufspreis kommt zustande, wenn Hawaii Cards die eingesendete Ware geprüft, den finalen Ankaufpreis bestätigt und der Verkäufer diesem finalen Ankaufpreis zustimmt.

(5) Entspricht die Ware vollständig den Angaben des Verkäufers und bestätigt Hawaii Cards den ursprünglich angebotenen Ankaufspreis, kann die Zustimmung des Verkäufers bereits in der vorherigen Annahme des vorläufigen Angebots liegen, sofern im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

§ 10Freiwillige Anzahlung / vorläufige Teilzahlung

(1) Eine Anzahlung oder vorläufige Teilzahlung erfolgt nicht automatisch und ist kein verpflichtender Bestandteil des Ankaufprozesses.

(2) Eine Anzahlung ist nur nach vorheriger individueller Rücksprache und ausdrücklicher Bestätigung durch Hawaii Cards möglich.

(3) Ein Anspruch des Verkäufers auf eine Anzahlung besteht nicht.

(4) Eine Anzahlung kommt nur in Betracht, wenn der Verkäufer vorab alle für die Bewertung erforderlichen Angaben vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß übermittelt hat und Hawaii Cards die angebotene Ware anhand dieser Angaben ausreichend vorläufig bewerten kann.

(5) Erforderlich sind insbesondere klare Angaben zu Kartenname, Franchise / TCG, Set, Edition, Sprache, Version, Stückzahl, Zustand, Echtheit, Besonderheiten, Beschädigungen und sonstigen wertrelevanten Umständen.

(6) Die übermittelten Bilder müssen der jeweiligen Ware eindeutig zuordenbar sein und den tatsächlichen Zustand vollständig und unverfälscht wiedergeben. Bei Einzelkarten kann Hawaii Cards insbesondere Fotos der Vorder- und Rückseite verlangen. Bei versiegelten Produkten kann Hawaii Cards Fotos aller relevanten Seiten, Siegel, Folien, Ecken und Beschädigungen verlangen.

(7) Bei Bulk, größeren Konvoluten, unsortierten Sammlungen oder Ware, die vor einer Bewertung gewogen, sortiert, gezählt oder erst physisch geprüft werden muss, ist eine Anzahlung regelmäßig ausgeschlossen.

(8) Wird eine Anzahlung vereinbart, kann diese bis zu maximal 30 % des vorläufig vereinbarten Ankaufwertes betragen. Maßgeblich ist der vorläufige Barauszahlungswert. Ein etwaiger Shop-Guthaben-Bonus wird bei der Berechnung der maximalen Anzahlung nicht berücksichtigt, sofern Hawaii Cards nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.

(9) Eine vereinbarte Anzahlung erfolgt ausschließlich über PayPal mit Käuferschutz (Waren und Dienstleistungen).

(10) Eine Anzahlung über PayPal Freunde und Familie, Banküberweisung, Barzahlung oder sonstige nicht abgesicherte Zahlungsarten ist ausgeschlossen, sofern Hawaii Cards nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes bestätigt.

(11) Die Nutzung von PayPal mit Käuferschutz (Waren und Dienstleistungen) dient der Absicherung beider Parteien. Sie soll insbesondere ermöglichen, dass bei Nichtversand der Ware, fehlender Sendungsnummer, erheblichen Abweichungen oder sonstigen Konfliktfällen eine schnellere Klärung über PayPal erfolgen kann.

(12) Soweit durch die Zahlung über PayPal mit Käuferschutz (Waren und Dienstleistungen) Transaktionsgebühren entstehen, werden diese wirtschaftlich von Hawaii Cards getragen, soweit dies rechtlich und nach den jeweils gültigen PayPal-Bedingungen zulässig ist. Eine Belastung des Verkäufers mit zusätzlichen Kosten, die allein aufgrund der von Hawaii Cards verlangten abgesicherten Zahlungsart entstehen, soll dadurch vermieden werden.

(13) Der PayPal-Käuferschutz richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Bedingungen von PayPal. Hawaii Cards übernimmt keine Gewähr dafür, dass PayPal im Einzelfall einen Käuferschutzfall anerkennt oder zugunsten einer Partei entscheidet.

(14) Die Anzahlung erfolgt unter Prüfungs-, Versand- und Rückzahlungsvorbehalt. Sie stellt keine endgültige Bestätigung dar, dass die Ware dem beschriebenen Zustand entspricht oder dass der endgültige Ankauf zu dem vorläufig angebotenen Preis erfolgt.

(15) Kommt der Ankauf aufgrund nicht erfolgtem Versand, falscher Angaben, fehlender Echtheit, fehlender Eigentumsberechtigung, erheblicher Zustandsabweichungen, unvollständiger Lieferung oder sonstiger berechtigter Gründe nicht zustande, ist die erhaltene Anzahlung nach Maßgabe dieser Ankaufbedingungen zurückzuzahlen.

§ 11Auszahlung nur an den Verkäufer

(1) Auszahlungen erfolgen ausschließlich an den Verkäufer selbst.

(2) Hawaii Cards ist berechtigt, Auszahlungen auf Bankkonten, PayPal-Konten oder sonstige Zahlungswege abzulehnen, wenn der Kontoinhaber erkennbar nicht mit dem Verkäufer übereinstimmt oder Zweifel an der Berechtigung bestehen.

(3) Zahlungen an Dritte erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch Hawaii Cards.

(4) Hawaii Cards kann eine Auszahlung zurückstellen, wenn begründete Zweifel an der Identität, Berechtigung, Echtheit der Ware, Herkunft der Ware oder Rechtmäßigkeit des Verkaufs bestehen.

(5) Bei einer Anzahlung über PayPal muss das PayPal-Konto dem Verkäufer zugeordnet sein. Hawaii Cards ist berechtigt, eine Anzahlung abzulehnen oder zurückzustellen, wenn der Name, die E-Mail-Adresse oder sonstige Angaben des PayPal-Kontos nicht nachvollziehbar zum Verkäufer passen oder Zweifel an der Berechtigung bestehen.

§ 12Versandfrist

(1) Nach Annahme des vorläufigen Angebots ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware innerhalb von 5 Werktagen an Hawaii Cards zu versenden, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Wurde ausnahmsweise eine Anzahlung nach § 10 vereinbart und ausgezahlt, beginnt die Versandfrist am Werktag nach Gutschrift der Anzahlung auf dem Konto oder Zahlungsdienstkonto des Verkäufers.

(3) Wurde keine Anzahlung vereinbart, beginnt die Versandfrist am Werktag nach Annahme des vorläufigen Angebots durch den Verkäufer.

(4) Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Hawaii Cards.

§ 13Versandart, Sendungsnummer und Versandnachweis

(1) Der Versand hat als nachverfolgbares DHL-Paket oder nach vorheriger Absprache über eine gleichwertige Versandart mit Sendungsverfolgung zu erfolgen.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, Hawaii Cards die Sendungsnummer unverzüglich nach Aufgabe der Sendung mitzuteilen.

(3) Die Mitteilung der Sendungsnummer hat über den von Hawaii Cards vorgegebenen oder zuvor genutzten Kommunikationsweg zu erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Kontaktformular, Ankaufformular, WhatsApp oder Messenger.

(4) Eine bloße Mitteilung, dass die Ware versendet wurde, reicht nicht aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Sendungsnummer oder ein gleichwertiger Versandnachweis.

(5) Hawaii Cards kann die weitere Abwicklung zurückstellen, solange keine gültige Sendungsnummer oder kein sonstiger nachvollziehbarer Versandnachweis vorliegt.

§ 14Verpackungspflichten des Verkäufers

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware sicher, sachgerecht und ausreichend geschützt zu verpacken.

(2) Sammelkarten sind insbesondere so zu verpacken, dass sie während des Transports vor Knicken, Feuchtigkeit, Druckstellen, Kratzern, Schmutz und sonstigen Beschädigungen geschützt sind.

(3) Versiegelte Produkte sind so zu verpacken, dass Verpackung, Ecken, Folie, Siegel und Umverpackung nicht durch den Transport beschädigt werden.

(4) Hawaii Cards haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende oder unsachgemäße Verpackung durch den Verkäufer entstehen.

(5) Die gesetzliche Gefahrtragung bleibt unberührt.

§ 15Versandkosten und Erstattung des Hinversands

(1) Die Kosten des Hinversands trägt zunächst der Verkäufer.

(2) Wird der Ankauf erfolgreich abgeschlossen, erstattet Hawaii Cards dem Verkäufer die angemessenen und nachgewiesenen Kosten des vereinbarten Hinversands zusammen mit der Auszahlung beziehungsweise Restzahlung.

(3) Voraussetzung für eine Erstattung ist ein finaler Ankaufwert von mindestens 30,00 €, sofern im Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der Verkäufer den Versand ordnungsgemäß nachweist, insbesondere durch Sendungsnummer, Einlieferungsbeleg oder Zahlungsnachweis.

(5) Erstattet werden nur die Kosten für den vereinbarten oder üblichen Versandweg. Mehrkosten für nicht vereinbarte Sonderleistungen, Expressversand, Zusatzversicherungen, Sperrgut, besondere Verpackungsleistungen oder abweichende Versanddienstleister werden nur erstattet, wenn Hawaii Cards diesen vorab zugestimmt hat.

(6) Kommt der Ankauf aufgrund falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben des Verkäufers, aufgrund einer berechtigten Ablehnung durch Hawaii Cards oder aufgrund einer Ablehnung eines angepassten Angebots durch den Verkäufer nicht zustande, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 16Ausbleibender oder verspäteter Versand

(1) Versendet der Verkäufer die Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen oder teilt er Hawaii Cards keine gültige Sendungsnummer mit, ist Hawaii Cards berechtigt, den Verkäufer zur Erfüllung aufzufordern und eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(2) Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist kein ordnungsgemäßer Versand oder keine nachvollziehbare Mitteilung der Sendungsnummer, ist Hawaii Cards berechtigt, vom Ankauf Abstand zu nehmen.

(3) Wurde bereits eine Anzahlung oder sonstige vorläufige Teilzahlung geleistet, ist der Verkäufer verpflichtet, diese zurückzuzahlen, wenn Hawaii Cards berechtigt vom Ankauf Abstand nimmt.

(4) Wurde eine Anzahlung über PayPal mit Käuferschutz (Waren und Dienstleistungen) geleistet und versendet der Verkäufer die Ware nicht fristgerecht, teilt keine gültige Sendungsnummer mit oder wirkt nicht an der Klärung mit, ist Hawaii Cards berechtigt, neben vertraglichen Rückzahlungsansprüchen auch die von PayPal vorgesehenen Konfliktlösungs- und Käuferschutzverfahren zu nutzen.

(5) Weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche von Hawaii Cards bleiben unberührt.

§ 17Gefahrtragung beim Hinversand

(1) Der Verkäufer versendet die Ware bis zum Eingang bei Hawaii Cards grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(2) Hawaii Cards empfiehlt einen ausreichend versicherten und nachverfolgbaren Versand.

(3) Bei Verlust oder Beschädigung während des Transports erfolgt die weitere Abwicklung anhand der gesetzlichen Regelungen und der verfügbaren Nachweise, insbesondere Sendungsverfolgung, Einlieferungsbeleg, Schadensprotokoll und Verpackungsdokumentation.

(4) Beschädigungen, die auf unzureichende Verpackung durch den Verkäufer zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung oder Ablehnung des Ankaufangebots führen.

§ 18Eingang und Prüfung der Ware

(1) Nach Eingang der Ware prüft Hawaii Cards die eingesendeten Artikel auf Echtheit, Vollständigkeit, Zustand und Übereinstimmung mit den Angaben des Verkäufers.

(2) Die Prüfung kann insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • Echtheit der Karten oder Produkte
  • Zustand und Beschädigungen
  • Sprache, Edition, Set und Version
  • Vollständigkeit der Lieferung
  • Übereinstimmung mit Fotos und Beschreibung
  • Anzahl der eingesendeten Artikel
  • Verpackungszustand bei versiegelter Ware
  • Zustand von Siegeln, Folien und Umverpackungen
  • Hinweise auf Fälschungen, Manipulationen, Reseals, Reproduktionen, Proxys oder sonstige Auffälligkeiten

(3) Hawaii Cards ist berechtigt, die Prüfung zu dokumentieren, insbesondere durch Fotos, Videos oder schriftliche Prüfnotizen.

(4) Die Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb angemessener Zeit nach Wareneingang. Bei großen Sammlungen, Konvoluten, unsortierter Ware, Echtheitszweifeln oder erhöhtem Prüfaufwand kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

§ 19Abweichungen von der Beschreibung des Verkäufers

(1) Weicht die erhaltene Ware von den Angaben, Fotos oder Beschreibungen des Verkäufers ab, ist Hawaii Cards berechtigt, das ursprüngliche Ankaufangebot anzupassen oder den Ankauf ganz oder teilweise abzulehnen.

(2) Eine relevante Abweichung liegt insbesondere vor bei:

  • schlechterem Zustand als angegeben
  • falscher Sprache
  • falschem Set, falscher Edition, Version oder Variante
  • abweichender Stückzahl
  • fehlenden Karten oder Produkten
  • beschädigter Ware
  • geöffneter statt versiegelter Ware
  • beschädigter, veränderter oder zweifelhafter Versiegelung
  • Verdacht auf Fälschung, Reseal, Reproduktion oder Proxy
  • nicht vollständiger Lieferung
  • nicht erfolgter oder fehlerhafter Sortierung
  • sonstigen wertmindernden Umständen

(3) Hawaii Cards informiert den Verkäufer über relevante Abweichungen und teilt mit, ob ein angepasstes Angebot erstellt oder der Ankauf abgelehnt wird.

§ 20Angepasstes Angebot

(1) Erstellt Hawaii Cards aufgrund von Abweichungen ein angepasstes Angebot, kann der Verkäufer dieses Angebot annehmen oder ablehnen.

(2) Nimmt der Verkäufer das angepasste Angebot an, erfolgt die weitere Abwicklung auf Grundlage des neuen Ankaufpreises.

(3) Lehnt der Verkäufer das angepasste Angebot ab, kommt kein Ankauf zu den geänderten Bedingungen zustande.

(4) Hawaii Cards ist nicht verpflichtet, Ware zu dem ursprünglich vorläufig genannten Preis anzukaufen, wenn die Ware von den Angaben des Verkäufers abweicht.

§ 21Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung

(1) Die Auszahlung erfolgt nach vollständigem Wareneingang, erfolgreicher Prüfung und Bestätigung des finalen Ankaufpreises.

(2) Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Bestätigung des finalen Ankaufpreises.

(3) Spätestens erfolgt die Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen nach vollständigem Wareneingang und erfolgreicher Prüfung, sofern keine Abweichungen, Echtheitszweifel, fehlenden Artikel, Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung, Identitätszweifel oder sonstigen Klärungsbedarfe bestehen.

(4) Besteht Klärungsbedarf, informiert Hawaii Cards den Verkäufer hierüber. Die Auszahlung kann bis zur Klärung des Sachverhalts zurückgestellt werden.

(5) Wurde vorab eine Anzahlung geleistet, wird diese auf den finalen Auszahlungsbetrag angerechnet.

§ 22Auszahlungsarten und Shop-Guthaben

(1) Der Verkäufer kann, sofern angeboten, zwischen folgenden Auszahlungsarten wählen:

  1. Auszahlung per Banküberweisung,
  2. Auszahlung per PayPal, sofern von Hawaii Cards angeboten, oder
  3. Shop-Guthaben.

(2) Entscheidet sich der Verkäufer für Shop-Guthaben, kann Hawaii Cards einen Bonus auf den ermittelten Barauszahlungswert gewähren. Der Bonus beträgt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 15 % auf den finalen Barauszahlungswert.

(3) Shop-Guthaben ist auf das Sortiment von Hawaii Cards einlösbar, sofern im Einzelfall keine Einschränkungen angegeben werden.

(4) Shop-Guthaben ist nicht auf Dritte übertragbar und wird nicht in Bargeld ausgezahlt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Für Shop-Guthaben gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht im Einzelfall eine für den Verkäufer günstigere Regelung getroffen wird.

(6) Wurde bereits eine Anzahlung geleistet, kann Hawaii Cards diese bei der finalen Auszahlung oder beim Shop-Guthaben berücksichtigen.

§ 23Rücksendung bei Ablehnung oder Teilankauf

(1) Lehnt der Verkäufer ein angepasstes Angebot ab oder kauft Hawaii Cards bestimmte Teile der Ware nicht an, wird die betroffene Ware an den Verkäufer zurückgesendet.

(2) Die Rücksendung erfolgt grundsätzlich an die vom Verkäufer mitgeteilte Absender- oder Kontaktadresse.

(3) Hawaii Cards kann eine Rücksendung an abweichende Adressen ablehnen, wenn Zweifel an der Identität, Berechtigung oder Sicherheit der Rücksendung bestehen.

(4) Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer, sofern die Rücksendung auf falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Verkäufers, auf einer Ablehnung eines angepassten Angebots oder auf einer berechtigten Ablehnung durch Hawaii Cards beruht.

(5) Hawaii Cards kann Rücksendekosten mit offenen Zahlungen, Erstattungen oder Rückzahlungsansprüchen verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 24Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen

(1) Wurde dem Verkäufer bereits eine Anzahlung oder sonstige vorläufige Teilzahlung geleistet und kommt der Ankauf aufgrund berechtigter Angebotsanpassung, Ablehnung, Nichtversand, Falschbeschreibung, fehlender Echtheit, fehlender Verkaufsberechtigung oder Rückabwicklung nicht zustande, ist der Verkäufer verpflichtet, die bereits erhaltene Zahlung zurückzuzahlen.

(2) Die Rückzahlung hat innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung der Ablehnung oder Rückabwicklung zu erfolgen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz des Verkäufers oder von Hawaii Cards, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktags.

(3) Die Rücksendung der Ware erfolgt nach Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung beziehungsweise Zug um Zug gegen Rückzahlung.

(4) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte von Hawaii Cards bleiben unberührt.

(5) Erfolgt die Rückzahlung einer über PayPal mit Käuferschutz (Waren und Dienstleistungen) geleisteten Anzahlung nicht fristgerecht, ist Hawaii Cards berechtigt, die Rückzahlung zusätzlich über die von PayPal bereitgestellten Konfliktlösungs- und Käuferschutzverfahren geltend zu machen.

(6) Weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche von Hawaii Cards bleiben unberührt.

§ 25Eigentum, Herkunft und Verkaufsberechtigung

(1) Der Verkäufer versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der angebotenen Ware ist oder anderweitig rechtlich berechtigt ist, diese Ware an Hawaii Cards zu verkaufen.

(2) Der Verkäufer versichert, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Der Verkäufer versichert, dass die Ware nicht gestohlen, unterschlagen, gefälscht, rechtswidrig erlangt oder mit Rechten Dritter belastet ist.

(4) Der Verkäufer versichert, dass es sich um Originalware handelt, sofern die Ware nicht ausdrücklich und vorab als Reproduktion, Proxy oder sonstige nicht originale Ware gekennzeichnet wurde. Hawaii Cards ist nicht verpflichtet, Proxys, Reproduktionen oder sonstige nicht originale Ware anzukaufen.

(5) Stellt sich Ware als Fälschung, Reproduktion, Proxy, Reseal oder unzulässige Kopie heraus, ist Hawaii Cards berechtigt, den Ankauf insoweit abzulehnen.

§ 26Verdacht auf Fälschung, Betrug oder rechtswidrige Herkunft

(1) Besteht der begründete Verdacht, dass die eingesendete Ware gefälscht, gestohlen, unterschlagen, manipuliert, resealed, rechtswidrig erlangt oder nicht im Eigentum des Verkäufers steht, ist Hawaii Cards berechtigt, den Ankauf abzulehnen und die weitere Abwicklung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzustellen.

(2) Hawaii Cards kann vom Verkäufer geeignete Nachweise zur Echtheit, Herkunft, Eigentumsberechtigung oder Identität verlangen.

(3) Bei begründetem Verdacht auf strafbares Verhalten behält sich Hawaii Cards vor, rechtliche Schritte einzuleiten und zuständige Stellen zu informieren.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, kann Hawaii Cards die Rücksendung gefälschter, manipulierter, rechtswidriger oder nicht verkehrsfähiger Ware bis zur Klärung zurückstellen.

(5) Gesetzliche Herausgabeansprüche berechtigter Dritter sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen bleiben unberührt.

§ 27Identitätsprüfung und Betrugsprävention

(1) Hawaii Cards ist berechtigt, bei höherwertigen Ankäufen, bei Unstimmigkeiten, bei abweichenden Zahlungsdaten, bei abweichenden Rücksendeadressen, bei Verdacht auf Betrug oder bei sonstigem berechtigten Anlass einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen.

(2) Als geeigneter Nachweis kann insbesondere eine Identitätsbestätigung, ein amtliches Ausweisdokument oder bei gewerblichen Verkäufern ein geeigneter Unternehmensnachweis verlangt werden.

(3) Hawaii Cards kann einen Ankauf ablehnen oder aussetzen, wenn erforderliche Nachweise nicht erbracht werden oder begründete Zweifel an Identität, Berechtigung, Echtheit, Herkunft oder rechtmäßiger Verfügungsmacht bestehen.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Identitätsprüfung erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Ankaufprozesses, zur Betrugsprävention, zur Rechtsverfolgung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

§ 28Minderjährige

(1) Ein Ankauf erfolgt grundsätzlich nur von volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen.

(2) Bei Minderjährigen ist die vorherige Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

(3) Hawaii Cards kann einen entsprechenden Nachweis verlangen und den Ankauf ablehnen, wenn kein ausreichender Nachweis vorgelegt wird.

§ 29Teilmengen, nicht angekaufte Ware und unvollständige Einsendung

(1) Hawaii Cards ist berechtigt, nur einzelne Karten, Produkte oder Teilmengen anzukaufen.

(2) Sendet der Verkäufer nur einen Teil der angebotenen Ware ein, ist Hawaii Cards berechtigt, das Angebot entsprechend anzupassen oder den Ankauf insgesamt abzulehnen.

(3) Wurde bereits eine Anzahlung oder sonstige vorläufige Teilzahlung geleistet und liegt der Wert der tatsächlich eingesendeten Ware unter der geleisteten Zahlung, ist der Verkäufer verpflichtet, den überzahlten Betrag zurückzuzahlen.

(4) Hawaii Cards kann die weitere Abwicklung bis zur Klärung fehlender Artikel zurückstellen.

§ 30Eigentumsübergang

(1) Das Eigentum an der angekauften Ware geht auf Hawaii Cards über, sobald ein wirksamer Ankaufvertrag über die jeweilige Ware zustande gekommen ist und die Ware an Hawaii Cards übergeben wurde.

(2) Bei Angebotsabweichungen, Fälschungsverdacht, fehlender Verkaufsberechtigung, Teilablehnung oder Rückabwicklung erfolgt keine Weiterveräußerung der betroffenen Ware durch Hawaii Cards, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

§ 31Kein Anspruch auf Ankauf

(1) Hawaii Cards ist nicht verpflichtet, jedes angebotene Produkt anzukaufen.

(2) Hawaii Cards kann den Ankauf insbesondere ablehnen, wenn:

  • die Ware nicht in das Sortiment passt
  • die Nachfrage zu gering ist
  • der Zustand nicht den Anforderungen entspricht
  • Zweifel an Echtheit oder Herkunft bestehen
  • die Angaben des Verkäufers unvollständig sind
  • die Identität oder Verkaufsberechtigung nicht ausreichend geklärt ist
  • keine Einigung über den Ankaufspreis zustande kommt
  • die Ware beschädigt, unvollständig, unsortiert oder nicht verkehrsfähig ist
  • der Prüf- oder Sortieraufwand außer Verhältnis zum Warenwert steht

§ 32Haftung des Verkäufers

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die Hawaii Cards durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder irreführende Angaben entstehen.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • Fälschungen
  • gestohlener oder unterschlagener Ware
  • fehlender Verkaufsberechtigung
  • erheblichen Zustandsabweichungen
  • unvollständigen Lieferungen
  • bewusst falschen Angaben zu Sprache, Edition, Zustand oder Stückzahl
  • unzureichender Verpackung
  • nicht erfolgtem Versand nach Erhalt einer Anzahlung oder Teilzahlung
  • Verstößen gegen Zusicherungen zur Herkunft oder Echtheit der Ware

(3) Der Verkäufer stellt Hawaii Cards von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass die Ware nicht im Eigentum des Verkäufers stand, rechtswidrig erlangt wurde, gefälscht ist oder Rechte Dritter verletzt.

(4) Weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche von Hawaii Cards bleiben unberührt.

§ 33Haftung von Hawaii Cards

(1) Hawaii Cards haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hawaii Cards nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ankaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.

(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 34Widerruf und Abstandnahme vor finalem Ankauf

(1) Der Ankauf betrifft den Verkauf von Ware durch den Verkäufer an Hawaii Cards.

(2) Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht in dieser Konstellation regelmäßig nicht, soweit der Verkäufer nicht eine entgeltliche Leistung von Hawaii Cards erwirbt.

(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, vor Zustandekommen des finalen Ankaufvertrages von der Transaktion Abstand zu nehmen.

(4) Hat Hawaii Cards bereits eine Anzahlung oder sonstige vorläufige Teilzahlung geleistet, ist diese im Fall einer berechtigten Rückabwicklung nach Maßgabe dieser Ankaufbedingungen zurückzuzahlen.

§ 35Datenschutz

(1) Hawaii Cards verarbeitet personenbezogene Daten des Verkäufers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und zur Durchführung des Ankaufprozesses.

(2) Verarbeitet werden können insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Angebotsdaten, Fotos der Ware, Versanddaten, Sendungsnummern, Kommunikationsinhalte und, soweit erforderlich, Identitätsnachweise.

(3) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung der Anfrage, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung, zur Zahlungsabwicklung, zur Versandabwicklung, zur Betrugsprävention und zur Rechtsverfolgung.

(4) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für vorvertragliche Maßnahmen und Vertragserfüllung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für berechtigte Interessen, insbesondere Betrugsprävention und Rechtsverfolgung.

(5) Übermittelte Fotos und Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung, Dokumentation, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist.

(6) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von Hawaii Cards.

§ 36Kommunikation

(1) Die Kommunikation im Rahmen des Ankaufs kann per E-Mail, Kontaktformular, Ankaufformular, WhatsApp, Messenger oder über einen anderen von Hawaii Cards angebotenen Kommunikationsweg erfolgen.

(2) Rechtserhebliche Mitteilungen, insbesondere Annahme, Ablehnung, Angebotsanpassung, Rückzahlungsaufforderung oder Rückabwicklung, können in Textform erfolgen.

(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten aktuell und erreichbar sind.

§ 37Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzenden Ankaufbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Hawaii Cards ist berechtigt, diese Ankaufbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits begonnene Ankaufvorgänge gilt grundsätzlich die Fassung, die zum Zeitpunkt der Anfrage beziehungsweise der Angebotsannahme einbezogen wurde.

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